Jonathan Vandamme GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden Geschäftsbedingungen werden mit Übersendung, Vorstellung bzw. Übergabe des Exposés durch die Vandamme GmbH, Stallschreiberstr. 27, 10179 Berlin, Webseite: www.jonathanvandamme.com und ihren Mitarbeitern (im folgenden „Makler“ genannt) anerkannt und sind Gegenstand der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Makler und dem Empfänger (im folgenden „Auftraggeber“ genannt):
1. Inhalt, Doppeltätigkeit des Maklers
(1) Die Angebote des Maklers in seinen Exposés und/oder auf der Webseite www.jonathanvandamme.comberuhen auf den Angaben und den Informationen des Eigentümers oder von Dritten (bspw. Behörden). Eine Überprüfung durch den Makler findet nicht statt. Der Makler bemüht sich jedoch um Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Informationen auf seiner Webseite bzw. in seinen Exposés. Das Angebot des Maklers ist freibleibend und unverbindlich. Eine Garantie, dass das Grundstück bzw. das Objekt mit Zugang des Exposés bei dem Auftraggeber noch verfügbar ist, übernimmt der Makler nicht.
(2) Dem Makler ist es gestattet, sowohl für den Eigentümer des Grundstücks und/oder Objekts als auch für den Auftraggeber provisionspflichtig tätig zu werden (Doppeltätigkeit).
2. Provision, Vertraulichkeit, Vertragsstrafe
(1) Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald aufgrund des Nachweises des Maklers oder aufgrund seiner Vermittlung ein Vertrag mit dem Auftraggeber oder einer ihm persönlich bzw. wirtschaftlich nahestehenden Person geschlossen wird. Für Privatpersonen: Die kombinierte Provision von Verkäufer und Käufer beträgt 7,14 % des Verkaufspreises für das Grundstück oder Objekt, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Bei gewerblichen Transaktionen: Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald aufgrund des Nachweises des Maklers oder aufgrund seiner Vermittlung ein Vertrag mit dem Auftraggeber oder einer ihm persönlich bzw. wirtschaftlich nahestehenden Person geschlossen wird. Die Höhe der Provision beträgt 7,14 % des Verkaufspreises für das Grundstück bzw. für das Objekt inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. Die Provision ist vom Auftraggeber zu tragen und bei Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung an den Makler fällig.
(2) Vertraulichkeitsgebot: Die von dem Makler angebotenen Grundstücke und Objekte sind nur für den dem Makler namentlich bekannten Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das ihm von dem Makler übermittelte/n Angebot, Information/en und das Exposé über das Grundstücks und/oder das Objekt vertraulich zu behandeln und ohne vorherige Zustimmung des Maklers in Textform nicht zu verwerten und/oder an Dritte weiterzugeben. Das in Ziffer 2 Abs. 2 AGB geregelte Vertraulichkeitsgebot gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(3) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das in Ziffer 2 Abs. 2 AGB geregelte Vertraulichkeitsgebot schuldet der Auftraggeber dem Makler eine Vertragsstrafe in Höhe der entgangenen Provision nach § 2 Abs. 1 AGB , sofern daraufhin ein Kaufvertrag über das von dem Makler dem Auftraggeber angebotene Grundstück und/oder Objekt zwischen dem Dritten und dem Eigentümer ohne Beteiligung des Maklers geschlossen wird. Für die Berechnung der Höhe der Provision gilt § 2 Abs. 1 AGB entsprechend.
3. Informationen und Daten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sichert dem Makler zu, das die von ihm an den Makler abgegebenen ihn betreffenden Informationen und Daten zutreffend sind.
4. Haftung und Haftungsbeschränkung des Maklers
(1) Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der Website des Maklers oder im Exposé dargestellten Angebote und Informationen übernimmt der Makler nicht. Soweit auf der Website und/oder in den Exposés als solche gekennzeichnete Drittinhalte (bspw. Videos, Bilder, Texte) eingebunden sind, übernimmt der Makler keine Verantwortung für die Richtig- und/oder Rechtmäßigkeit dieser Drittinhalte.
(2) Der Makler haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistung und für ihre Mangelfreiheit. Er haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Liegt leichte Fahrlässigkeit vor, haftet der Makler nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen; bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie der Höhe nach beschränkt auf die bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
(3) Die Haftungsbeschränkung gem. Ziffer 4 Abs. 2 AGB gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Maklers.
5. Urheberrechte
Der Makler hält alle Rechte an den Inhalten der Website und seiner Exposés soweit dies nicht auf der Webseite oder in den Exposés anders dargestellt wird. Dem Auftraggeber ist es in keinem Fall gestattet, die nach Ziffer 5 Satz 1 AGB urheberrechtlich geschützten Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu veröffentlichen außerhalb der Bestimmungen des §§ 44a ff Urhebergesetz (UrhG). Die gilt unabhängig davon, in welcher Form die Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und/oder Veröffentlichungshandlung der geschützten Inhalte durch den Auftraggeber erfolgt.
6. Schlussbestimmungen
(1) Sollten diese AGB ganz oder teilweise unwirksame Bestimmungen enthalten oder sollte diese Bestimmungen unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Gleiches gilt für den Fall der Vertragslücke.
(2) Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
(3) Soweit dies wirksam vereinbart werden kann, gilt für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Angebot des Maklers oder aus seiner Maklertätigkeit ergeben, als Gerichtsstand Berlin.
7. Provision Zahlungsverpflichtung
(1) Jede Person, die eine Präsentation eines Eigentums erhalten hat, ob verbal oder schriftlich, und sich in den Kaufprozess dieses Eigentums einbringt, ist verantwortlich für die Zahlung der Provision an die Immobilienagentur. Dies beinhaltet auch Individuen, die andere Parteien zum Abschluss eines Notarvertrags bringen.
(2)Im Falle einer noch zu gründenden Firma wird die Person, die den Maklervertrag bei Abschluss des Deals verhandelt, selbst dann verantwortlich für die Provision, wenn sie den Vertrag nicht unterschrieben oder mit Vollmacht gehandelt hat.
(3)Sollte es vor Unterzeichnung des Vertrags zu einer Änderung des Geschäftsführers kommen, bleibt der Kunde, ob als Käufer oder Vermittler, trotzdem verantwortlich für die Provision, es sei denn, er hat die Änderung des Käufers der Immobilienagentur mitgeteilt und den Vertrag entsprechend aktualisiert. Eine Verletzung dieser Pflicht wird als Versuch eines Betrugs angesehen.
Vandamme GmbH, Berlin
Stand: November 2018